Die Gesamtleistung eines Architekten wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten zu. Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne von HOAI (Fassung 2013) gibt es neun Leistungsphasen.
Sie können je nach Bedarf unsere Leistungsphasen auch einzeln beauftragen.
In dieser Phase der ersten Beratung wird vom Architekt in Absprache mit Ihnen eine Übersicht über die Voraussetzungen für Ihren Hausbau erstellt.
In der Leistungsphase 1 erstellt der Architekt die Grundlagen für Ihre konkretere Planung. Es erfolgt z. B. die Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten, eine gemeinsame Begehung des Grundstückes, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner und schließlich die Zusammenfassung der ersten Beratungen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 2%.
In der Leistungsphase 2, der Vorplanung, erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses.
In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellung enthalten. Raumfunktionen, Raumgrößen sowie die Gestallt des Hauses sind ansatzweise zu erkennen. Hinzu kommt eine erste Kostenschätzung, sowie die Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den Behörden.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 7%.
Nachdem die Vorplanung abgeschlossen ist, erarbeitet der Architekt den Gesamtentwurf des Objekts.
Leistungsphase 3 beinhaltet das Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf.
Das Resultat ist die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z. B. durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Des weiteren führt der Architekt Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. In dieser Phase erfolgt auch eine Kostenberechnung nach DIN 276 und die Kostenkontrolle durch den Vergleich dieser Kostenberechnung mit der ersten Kostenschätzung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 15%.
In diesem Schritt werden auf Basis des Gesamtentwurfs alle erforderlichen Genehmigungen vorbereitet und eingeholt.
Zu den Aufgaben der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, gehört das Erarbeiten der Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden. Letztlich sind noch Planungsunterlagen zu vervollständigen und anzupassen.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 3%.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 sind Grundlage für die Leistungsphase 5, in der die Ausführung im Detail unter Einbezug aller fachlich Beteiligten vorbereitet wird. In der Leistungsphase 5 wird die Ausführung vorbereitet. Die Leistungen sind hier:
– Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher und energiewirtschaftlicher Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
– Die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1.
– Das Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung.
– Das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
– Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
– Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 25%.
Die Vorbereitung der Vergabe schließt das Ermitteln von Mengen und daraufhin das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen mit ein.
Leistungsphase 6 hat das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen und das Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung ebenfalls Beteiligten zum Inhalt.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Leistungen beträgt 10%.
In dieser Phase wird die Vergabe der Leistungen nach Plan der Leistungsbeschreibung durchgeführt. Auch hier kann der Architekt mitwirken. Leistungsphase 7 sieht die folgenden Aufgaben vor:
– Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
– Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen
– Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
– Verhandlung mit Bietern
– Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote
– Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Mitwirkung bei der Vergabe beträgt 4%.
Leistungsphase 8 wird auch als die Objektüberwachung bezeichnet. Hier vollzieht sich der eigentliche Hausbau. Besonderes Gewicht liegt hier auf der Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, des Zeitplanes, der Ausführung von Tragwerken, von Fertigteilen und Detailkorrektur und der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Weitere notwendige Leistungen sind:
– Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
– Aufstellen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) und Führen des Bautagebuches
– Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen und Abnahme aller Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln
– Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276
– Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme
– Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle.
– Auflisten der Gewährleistungsfristen
– Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Der Anteil am Gesamthonorar für diese Tätigkeiten beträgt 32%.
Leistungsphase 9 dient der Betreuung des fertigen Objekts. Ihr Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.
Im Falle auftretender Mängel überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung. Auch wirkt er bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit, die sie erst nach Ablauf der Gewährleistung auszahlen müssen. Für die Dokumentation ihres Hauses stellt der Architekt Ihnen alle zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse zusammen.
Anteil am Gesamthonorar: 2%